4. Rechte & Pflichten des Werbetreibenden
4.1
Bei eigener Bereitstellung des vollständigen Werbemittels durch den Werbebetreibenden hat dieser das Werbemittel We Ad Ergin Weissinger spätestens drei (3) Werktage vor dem vertraglich vereinbarten Veröffentlichungstermin fehlerfrei und vollständig online per E-Mail oder per Post als CD gemäß dem vorgeschriebenen Format zur Verfügung zu stellen. Weitere Voraussetzung für die Onlinestellung des Werbemittels ist, dass die Vorlage aus einer geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware besteht, die auf dem Browser der We Ad Ergin Weissinger fehlerfrei läuft.
4.2
Bei Beauftragung der We Ad Ergin Weissinger zur Erstellung von Werbemitteln, gleich ob unmittelbar oder über eine Agentur, hat der Werbetreibende die zur Erstellung des Werbemittels erforderlichen Informationen spätestens fünf (5) Werktage vor dem vertraglich vereinbarten Veröffentlichungstermin fehlerfrei und vollständig per E-Mail zur Verfügung zu stellen, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Produkte aus dem Bereich Native Advertising, bei denen in Abstimmung mit dem Kunden individuell gestaltete Seiten erstellt werden, benötigen längere Vorlaufzeiten, die mit dem Kunden im Vorfeld abgestimmt werden.
4.3
Der Werbetreibende ist verantwortlich für die vollständige, richtige und rechtzeitige Bereitstellung der für dieAnzeigenschaltung erforderlichen Informationen. Für etwaige durch die unvollständige, unrichtige oder nicht rechtzeitige Informationsübergabe entstehenden Verzögerungen oder Beeinträchtigungen der Leistungen von We Ad Ergin Weissinger ist allein der Werbetreibende verantwortlich. Gehen die Inhalte und Materialien für die Online-Werbung nicht rechtzeitig bei We Ad Ergin Weissinger ein, d. h. bei Standardwerbemitteln gemäß Online-Vermarkterkreis im BVDW, aufgeführt unter www.werbeformen.de, mindestens drei Werktage vor der ersten Veröffentlichung sowie bei Sonderwerbeformen mindestens 5 Werktage vor der ersten Veröffentlichung, und kann We Ad Ergin Weissinger aufgrund dessen erst verspätet oder gar nicht mit der Auslieferung des Werbemittels beginnen, wird We Ad Ergin Weissinger für die Dauer der Verspätung oder bei Unmöglichkeit der Leistung insgesamt von der Verpflichtung zur Leistung frei. Der Werbetreibende trägt die alleinige Verantwortung für die Inhalte der Werbeaufträge. Der Werbetreibende steht dafür ein, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte des Werbemittels, insbesondere Text- und Bilddateien, keine geltenden gesetzlichen Regelungen und/oder Rechte Dritter verletzen.
4.4
We Ad Ergin Weissinger macht sich die Inhalte der Werbetreibenden nicht zu Eigen. Es findet keine Vorauswahl oder Kontrolle der Inhalte statt.
4.5
Der Werbetreibende stellt diesbezüglich We Ad Ergin Weissinger von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die diese im Zusammenhang mit dem Werbeauftrag gegen We Ad Ergin Weissinger geltend machen, frei. Der Werbetreibende übernimmt sämtliche Kosten, die We Ad Ergin Weissinger in diesem Zusammenhang entstehen, einschließlich aller angemessenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Der Werbetreibende ist verpflichtet, We Ad Ergin Weissinger nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
4.6
Ein Reporting über die Schaltung seines Werbemittels erhält der Werbetreibende ausschließlich für die regionale grafische Werbung, bei der dies zwischen den Vertragsparteien explizit schriftlich vereinbart wurde.